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   FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 719/11 (Kg)   

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https://dejure.org/2011,63623
FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 719/11 (Kg) (https://dejure.org/2011,63623)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.10.2011 - 8 K 719/11 (Kg) (https://dejure.org/2011,63623)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 8 K 719/11 (Kg) (https://dejure.org/2011,63623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger im Falle des Leistens von Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus; Ermessenentscheidung der Familienkasse hinsichtlich der Abzweigung von Kindergeld an eine dritte Person oder an einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind ermessensfehlerhaft bei Vorliegen von höheren Unterhaltsleistungen Nachweis von das Kindergeld übersteigenden Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind ermessensfehlerhaft bei Vorliegen von höheren Unterhaltsleistungen - Nachweis von das Kindergeld übersteigenden Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.12.2008 - III R 6/07

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 719/11
    Im einzelnen wird hierzu auf das den Beteiligten bekannte und von ihnen in Bezug genommene BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008, BStBl. II 2009, 926, Ziff. II Nr. 1 der Entscheidungsgründe, verwiesen.

    Bei einem nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln eines behinderten Kindes gedeckten Lebensbedarf, das im Haushalt der Eltern aufgenommen ist, kann davon ausgegangen werden, das dieser im Übrigen aus den Mitteln der Eltern befriedigt wird (sog. Wirtschaften aus einem Topf), wenn diesen Mittel zur Verfügung stehen, die über das eigene - steuerlich zu belassende - Existenzminimum eines Erwachsenen hinausgehen (vgl. FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 12 K 1891/10 Kg, EFG 2011, 1727, und BFH-Urteil in BStBl II 2009, 926).

  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10

    Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ?!

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 719/11
    Bei einem nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln eines behinderten Kindes gedeckten Lebensbedarf, das im Haushalt der Eltern aufgenommen ist, kann davon ausgegangen werden, das dieser im Übrigen aus den Mitteln der Eltern befriedigt wird (sog. Wirtschaften aus einem Topf), wenn diesen Mittel zur Verfügung stehen, die über das eigene - steuerlich zu belassende - Existenzminimum eines Erwachsenen hinausgehen (vgl. FG Münster, Urteil vom 25. März 2011 12 K 1891/10 Kg, EFG 2011, 1727, und BFH-Urteil in BStBl II 2009, 926).

    Solche größeren in zeitlichen Abständen regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen für (Ersatz-)Beschaffungen sind auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen und mit einer monatlichen Durchschnittsbelastung anzusetzen (FG Münster in EFG 2011, 1727).

  • BFH, 09.02.2009 - III R 39/07

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 719/11
    Hieraus schließt die Rechtsprechung, dass eine Abzweigung ermessenfehlerhaft ist, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 39/07, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 719/11
    Erbringt der Steuerpflichtige keinen Einzelnachweis, kann der jeweils maßgebliche Behinderten-Pauschbetrag als Anhalt dienen (vgl. zuletzt BFH-Urteil v. 19. November 2008 III R 105/07, BStBl. II 2010, 1057); Dieser beträgt im Falle E.s nach § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG 3.700 Euro.
  • BFH, 28.01.2004 - VIII R 12/03

    Kindergeld: Ablehnungsbescheid; Regelungsbereich

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 719/11
    Der Beigeladene hat keinen Anspruch auf Abzweigung von Kindergeld für E. in den Streitmonaten Februar 2011 bis April 2011 (BFH-Urteil vom 8. Januar 2004 VIII R 12/03).
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